Fahrerschulung / Staplerschein / Flurfördermittelschein

Zum Führen eines Gabelstaplers, einer Arbeitsbühne oder eines Teleskopladers benötigen Ihre Mitarbeiter in der Intralogistik einen entsprechenden Fahrerausweis, den Flurfördermittelschein. Dieses Dokument, meist noch immer einfach Staplerschein genannt, befähigt seinen Inhaber zum Führen eines Elektro-, Diesel- bzw. Gasstaplers, einer Arbeitsbühne, eines Teleskopladers, eines Lagergeräts oder anderer Flurförderzeuge.

Richter Gabelstapler GmbH & Co. unterrichtet, schult und prüft in Seminaren für bis zu 20 Teilnehmer. Dabei berücksichtigen wir sämtliche in Theorie und Praxis vorgeschriebenen Inhalte zur Erlangung des Staplerscheins bzw. die Vorgaben zur jährlichen Unterweisung. Ob es um diese regelmäßige Unterweisung, um die Erstausstellung eines Flurfördermittelscheins oder auch um Zusatzausbildungen oder weiterführende Qualifikationen geht: Wir unterrichten und schulen Ihre Mitarbeiter entweder an unserem Unternehmenssitz in Stuhr bei Bremen oder auch direkt in Ihrem Unternehmen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass sich Ihre Mitarbeiter die Anfahrt sparen können: Zusätzlich profitieren diese davon, dass die praktische Unterweisung und die Fahrprüfung auf Staplern und Flurfördergeräten Ihres Unternehmens stattfinden.

Selbstverständlich richten wir unsere Schulungsinhalte komplett an den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften aus. Darüber hinaus bringen wir die Expertise unserer Ausbilder und 50 Jahre Unternehmenserfahrung in der Intralogistik in unsere Schulungen ein. Damit Ihre StaplerfahrerInnen sicher, verantwortungsvoll und effizient in Ihrem Lager, auf dem Umschlagplatz oder in anderen Bereichen des Warenflusses unterwegs sind.

Richter Gabelstapler unterteilt seine Fahrerschulungen in die Bereiche

  • Flurförderzeuge – Gabelstapler
  • Hubarbeitsbühnen (nach IPAF-Richtlinien)
  • Teleskopstapler

Unser Tipp: Sorgen Sie dafür, dass stets mehr Mitarbeiter über einen gültigen Flurfördermittelschein verfügen, als tatsächlich Stapler und andere Flurförderzeuge im Einsatz sind. Durch diese Reserve verfügen Sie zum Beispiel über personellen Ersatz im Krankheitsfall oder können bei zusätzlich gemieteten Gabelstaplern schnell für das entsprechende Bedienpersonal sorgen.

Kontaktieren Sie uns:

Alle weiteren Informationen zu Schulungskosten und Ausbildungsdauer für den Staplerschein erhalten Sie direkt durch unsere erfahrenen Trainer. Anbei finden Sie bereits eine kleine Auswahl an bereits feststehenden Schulungsterminen.

Hier können Sie sich gerne anmelden:

Anstehende Schulungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

 

Ansprechpartner:

Herr Reinhard Rux
Tel. +49 421 56550-30

E-Mail: schulung@richter-gabelstapler.de


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